E-Rechnungspflicht: Empfangen können muss sie seit 2025 jeder Betrieb — ohne Ausnahme, auch Kleinunternehmer. Mit Rechnungsstube können Sie es. Bin ich betroffen?

Für Estrichlegerbetriebe

Rechnungsprogramm für Estrichleger: nach Fläche abrechnen, als E-Rechnung an den GU

Estricharbeiten laufen fast immer als Gewerk im Bauablauf — als Nachunternehmer für Bauträger und Generalunternehmer. Abgerechnet wird nach Fläche und Abnahme, mit den üblichen langen Zahlungszielen im Baugeschäft.

Die Positionen tragen hier ihre Einheit — Quadratmeter, Kubikmeter, Stunde — und rechnen sich selbst zusammen; Bauträger und Generalunternehmer bekommen die Rechnung als XRechnung. Jede Forderung wird ab Fälligkeit überwacht und freundlich erinnert, damit die Schlussrechnung nach Abnahme nicht monatelang offen bleibt.

Worauf es in Ihrem Gewerk ankommt

  • Positionen nach Fläche mit echter Einheit (m², m³, Std) — die Summe rechnet sich selbst.
  • Überwiegend Nachunternehmer im Neubau (B2B) — lange Zahlungsziele, Verzug fällt spät auf.
  • Abrechnung nach Fläche und Abnahme, oft mit Abschlägen bei größeren Objekten.
  • Jede Forderung wird ab ihrer individuellen Fälligkeit überwacht.
  • Bauleistungen an Unternehmer nach § 13b UStG: die Rechnung trägt den Vermerk zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers — auch in der XRechnung korrekt codiert.
  • Quadratmetersätze nach Estrichart und Aufbauhöhe liegen im Artikelstamm — einmal hinterlegt, in jeder Rechnung identisch.

Abschlag, Schlussrechnung und § 13b — ohne Aufpreis

Abschläge über den Projektverlauf, eine Schlussrechnung, die sie verrechnet, und Reverse Charge nach § 13b UStG, sobald Sie als Subunternehmer für einen anderen Betrieb arbeiten: In Rechnungsstube sind diese Rechnungstypen im Preis enthalten — zusammen mit wiederkehrenden Rechnungen für Wartungsverträge.

Zum Vergleich: Bei Lexware Office stecken genau diese Rechnungstypen erst im teuersten Tarif XL für 32,90 € netto im Monat; die Tarife S, M und L können sie nicht. (Versionsvergleich auf lexware.de, abgerufen am 05.08.2026.)

Häufige Fragen

Die Schlussrechnung kommt erst nach Abnahme — kann ich trotzdem erinnern?
Sobald die Forderung fällig und offen ist, wird freundlich erinnert. Bei langen Bau-Zahlungszielen fällt Verzug so nicht unter den Tisch.
Ich arbeite fast nur für Generalunternehmer — passt das?
Ja. Gerade im GU-Geschäft mit langen Zahlungszielen hält die automatische Überwachung offene Schlussrechnungen im Blick.

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