E-Rechnungspflicht: Empfangen können muss sie seit 2025 jeder Betrieb — ohne Ausnahme, auch Kleinunternehmer. Mit Rechnungsstube können Sie es. Bin ich betroffen?

Glossar: Rechnung, Verzug & E-Rechnung

Die wichtigsten Begriffe vom Schreiben der Rechnung bis zur bezahlten Rechnung — kurz und verständlich, für den Handwerksalltag.

Zahlungsverzug

Zahlungsverzug tritt ein, wenn eine fällige Rechnung nicht bezahlt wird — spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang (§ 286 BGB), gegenüber Verbrauchern nur bei entsprechendem Hinweis.

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Verzugszinsen

Verzugszinsen sind der gesetzliche Zinssatz auf überfällige Rechnungen: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Geschäftskunden, 5 Prozentpunkte gegenüber Verbrauchern (§ 288 BGB).

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Verzugskostenpauschale

Die Verzugskostenpauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) darf zusätzlich zu den Verzugszinsen verlangt werden, wenn ein Geschäftskunde in Verzug gerät.

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Mahnung vs. Zahlungserinnerung

Zahlungserinnerung und Mahnung meinen im Kern dasselbe: die Aufforderung, eine fällige Rechnung zu bezahlen. „Zahlungserinnerung“ ist der freundlichere Ton, „Mahnung“ der formellere — rechtlich gibt es keine vorgeschriebene Reihenfolge.

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XRechnung

Die XRechnung ist ein rein strukturiertes, maschinenlesbares XML-Rechnungsformat und der deutsche Standard für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber und im Rahmen der E-Rechnungspflicht.

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ZUGFeRD

ZUGFeRD ist ein hybrides E-Rechnungsformat: ein für Menschen lesbares PDF mit einer eingebetteten, maschinenlesbaren XML-Rechnung — vereint also PDF und strukturierte Daten in einer Datei.

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Skonto

Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung — typischerweise 2–3 %, wenn der Kunde innerhalb einer kurzen Frist (z. B. 10 Tage) statt zum vollen Zahlungsziel zahlt.

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Zahlungsziel

Das Zahlungsziel ist die Frist, bis zu der eine Rechnung bezahlt sein muss — z. B. „14 Tage netto“. Ohne vereinbartes Ziel ist die Rechnung grundsätzlich sofort fällig.

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Abschlagsrechnung

Eine Abschlagsrechnung fordert eine Teilzahlung für bereits erbrachte Leistungen an, bevor das Gesamtprojekt fertig ist — üblich bei längeren Bau- und Handwerksprojekten.

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GiroCode

Ein GiroCode ist ein QR-Code auf der Rechnung, mit dem der Kunde die Überweisung in seiner Banking-App per Scan startet — alle Zahlungsdaten sind bereits ausgefüllt.

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Fälligkeit

Fälligkeit ist der Zeitpunkt, ab dem Sie die Zahlung verlangen dürfen. Sie richtet sich nach dem vereinbarten Zahlungsziel; ohne Vereinbarung ist die Rechnung sofort mit Zugang fällig.

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Basiszinssatz

Der Basiszinssatz ist ein von der Deutschen Bundesbank halbjährlich festgelegter Referenzzins. Verzugszinsen werden als Aufschlag auf diesen Satz berechnet (§ 247 BGB).

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Verzugseintritt

Verzugseintritt ist der Moment, ab dem ein Kunde offiziell in Verzug ist — durch Mahnung oder automatisch spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang (§ 286 BGB).

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Rechnungspflichtangaben (§ 14 UStG)

Eine ordnungsgemäße Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten (§ 14 UStG) — u. a. vollständige Namen, Steuernummer/USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer, Leistung und Steuerbetrag.

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Mahnbescheid

Der gerichtliche Mahnbescheid ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, um eine unbestrittene Geldforderung durchzusetzen — der Schritt, wenn Zahlungserinnerungen erfolglos bleiben.

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Aufrechnung

Aufrechnung bedeutet, dass zwei gegenseitige Forderungen miteinander verrechnet werden — ein Kunde kann so eine eigene Gegenforderung gegen Ihre Rechnung stellen.

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Schlussrechnung

Die Schlussrechnung schließt einen Auftrag ab: Sie weist die gesamte Leistung aus, zieht die bereits gestellten Abschläge ab und nennt den verbleibenden Zahlbetrag.

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Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Wer die Umsatzgrenzen des § 19 UStG einhält, weist auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus — dafür gehört ein Hinweis auf die Regelung auf jede Rechnung.

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Bauleistung nach § 13b UStG

Bei Bauleistungen zwischen Unternehmen geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über: Die Rechnung enthält keinen Steuerbetrag, sondern den Hinweis auf § 13b UStG.

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Storno per Gutschrift

Eine festgeschriebene Rechnung wird nicht gelöscht, sondern durch eine Gutschrift (Stornorechnung) ausgeglichen, die auf das Original verweist.

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Leistungszeitraum

Der Leistungszeitraum sagt, wann die abgerechnete Leistung erbracht wurde — bei Arbeiten über mehrere Wochen ist er die richtige Angabe statt eines einzelnen Lieferdatums.

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Rechnungsnummer

Die Rechnungsnummer muss einmalig sein und darf innerhalb ihres Nummernkreises nicht doppelt vergeben werden — eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor.

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Leitweg-ID

Die Leitweg-ID ist die Adresse, unter der eine Behörde ihre E-Rechnungen empfängt — ohne sie wird eine XRechnung an öffentliche Auftraggeber abgewiesen.

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