Für Raumausstatter- und Polsterbetriebe
Rechnungsprogramm für Raumausstatter: Angebot, Anzahlung, Schlussrechnung
Gardinen, Polsterarbeiten, Bodenbeläge, Sonnenschutz: Raumausstatter fertigen viel nach Maß und bestellen Material auftragsbezogen — meist mit Anzahlung und Schlussrechnung. Bleibt eine Teilzahlung offen, sitzen Sie auf Material- und Arbeitskosten.
Der Auftrag beginnt mit einem Angebot über Stoff, Maß und Arbeit; daraus wird hier per Klick der Rechnungsentwurf mit denselben Positionen. Anzahlung und Schlussrechnung laufen getrennt und werden einzeln erinnert — freundlich, ohne die meist sehr persönliche Kundenbeziehung zu belasten.
Worauf es in Ihrem Gewerk ankommt
- Angebot schreiben und per Klick in die Rechnung übernehmen — Stoff, Maß und Arbeit stehen nur einmal drin.
- Individuelle Auftragsarbeiten mit auftragsbezogenem Materialeinkauf — Vorfinanzierungsrisiko.
- Überwiegend Privatkunden (B2C), dazu Objekt-/Gewerbeaufträge (B2B).
- Anzahlung und Schlussrechnung werden getrennt überwacht.
- Was aus Stoff, Maß und Ausführung vereinbart wurde, hält eine Auftragsbestätigung fest — schriftlich, bevor zugeschnitten wird.
Abschlag, Schlussrechnung und § 13b — ohne Aufpreis
Abschläge über den Projektverlauf, eine Schlussrechnung, die sie verrechnet, und Reverse Charge nach § 13b UStG, sobald Sie als Subunternehmer für einen anderen Betrieb arbeiten: In Rechnungsstube sind diese Rechnungstypen im Preis enthalten — zusammen mit wiederkehrenden Rechnungen für Wartungsverträge.
Zum Vergleich: Bei Lexware Office stecken genau diese Rechnungstypen erst im teuersten Tarif XL für 32,90 € netto im Monat; die Tarife S, M und L können sie nicht. (Versionsvergleich auf lexware.de, abgerufen am 05.08.2026.)
Häufige Fragen
- Kann ich eine Anzahlung vor Fertigstellung erinnern?
- Ja. Sobald die Anzahlung fällig und offen ist, wird sie erinnert — unabhängig vom Fertigungsstand.
- Wie bleibt der Ton gegenüber Privatkunden freundlich?
- Die Erinnerung ist bewusst freundlich formuliert und geht in Ihrem Namen genau einmal raus — kein Inkasso, kein Mahn-Ton.
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