E-Rechnungspflicht: Empfangen können muss sie seit 2025 jeder Betrieb — ohne Ausnahme, auch Kleinunternehmer. Mit Rechnungsstube können Sie es. Bin ich betroffen?

Für Gerüstbaubetriebe

Rechnungsprogramm für Gerüstbauer: Auf-/Abbau und Standzeit abrechnen

Im Gerüstbau kommt zur Rechnung für Auf- und Abbau die laufende Vorhaltung (Standzeit) hinzu — oft über Wochen, meist für Bauträger und andere Handwerksbetriebe. Zieht sich ein Bau in die Länge, laufen Standzeit-Forderungen auf, die schnell übersehen werden.

Für die wiederkehrende Vorhaltung legen Sie einen Wartungsvertrag an: die Standzeit-Rechnung wird zum Termin automatisch als Entwurf vorbereitet, Sie prüfen und stellen sie mit einem Klick. Jede Forderung wird einzeln überwacht und freundlich erinnert, damit weder Aufbau- noch Standzeit-Rechnung liegen bleibt.

Worauf es in Ihrem Gewerk ankommt

  • Wiederkehrende Standzeit-Rechnungen werden zum Termin automatisch als Entwurf angelegt — nie wieder eine vergessene Vorhaltewoche.
  • Auf-/Abbau plus laufende Standzeit-Vorhaltung — mehrere Forderungen je Baustelle.
  • Überwiegend gewerbliche Auftraggeber (B2B) mit Zahlungszielen.
  • Bei langer Bauverzögerung laufen Vorhaltungsrechnungen auf, die einzeln überwacht werden.
  • Bauleistungen an Unternehmer nach § 13b UStG: die Rechnung trägt den Vermerk zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers — auch in der XRechnung korrekt codiert.
  • Standmiete je Woche, Auf- und Abbau liegen als Positionen im Artikelstamm — bei jeder Verlängerung dieselbe Kalkulation.

Abschlag, Schlussrechnung und § 13b — ohne Aufpreis

Abschläge über den Projektverlauf, eine Schlussrechnung, die sie verrechnet, und Reverse Charge nach § 13b UStG, sobald Sie als Subunternehmer für einen anderen Betrieb arbeiten: In Rechnungsstube sind diese Rechnungstypen im Preis enthalten — zusammen mit wiederkehrenden Rechnungen für Wartungsverträge.

Zum Vergleich: Bei Lexware Office stecken genau diese Rechnungstypen erst im teuersten Tarif XL für 32,90 € netto im Monat; die Tarife S, M und L können sie nicht. (Versionsvergleich auf lexware.de, abgerufen am 05.08.2026.)

Häufige Fragen

Wie behalte ich Standzeit-Rechnungen im Blick?
Jede Standzeit- und Auf-/Abbau-Rechnung ist eine eigene Forderung und wird einzeln überwacht und erinnert — auch bei langer Vorhaltung.
Meine Kunden sind vor allem andere Betriebe — hilft das?
Ja. Gegenüber Geschäftskunden dürfen Sie ab Verzug Zinsen und die 40-Euro-Pauschale verlangen — die genauen Beträge liefert der kostenlose Verzugszinsen-Rechner. Die automatische Erinnerung bleibt bewusst freundlich formuliert.

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