5. März 2026 · Von Dominik Weindl, Gründer von Rechnungsstube
Zahlungsverzug nach § 286 BGB einfach erklärt
Wann genau gerät ein Kunde in Zahlungsverzug? Die wichtigsten Regeln aus § 286 BGB für Handwerksbetriebe, verständlich erklärt — inklusive Unterschied zwischen B2B und B2C.
„Der zahlt einfach nicht.“ Rechtlich gesehen ist das noch kein Verzug — Verzug ist ein klar definierter Zustand mit eigenen Voraussetzungen, geregelt in § 286 BGB. Warum das wichtig ist: Erst mit Verzugseintritt können Sie zum Beispiel Verzugszinsen oder den Ersatz von Mahnkosten verlangen.
Die Grundregel: 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang
§ 286 Abs. 3 BGB sieht vor, dass ein Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät — ganz ohne gesonderte Mahnung. Das ist die praktisch wichtigste Regel für Handwerksbetriebe, weil sie eine formale Mahnung als Voraussetzung für den Verzug oft überflüssig macht.
Der Unterschied zwischen B2B und B2C
Diese automatische 30-Tage-Regel gilt gegenüber Unternehmen uneingeschränkt. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern greift sie dagegen nur, wenn auf der Rechnung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Fehlt dieser Hinweis, tritt der Verzug bei Privatkunden erst mit einer gesonderten Mahnung ein — dem klassischen Fall, für den der Begriff „Mahnung“ ursprünglich steht.
Was Verzug konkret bedeutet
Ist Ihr Kunde in Verzug, können Sie unter anderem Verzugszinsen verlangen (der gesetzliche Zinssatz liegt bei Verbrauchergeschäften bei 5, bei Geschäften zwischen Unternehmen bei 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz) sowie — bei Geschäftskunden — pauschal 40 Euro Verzugskostenpauschale je Rechnung, unabhängig von einem konkreten Schaden. Den konkreten Betrag können Sie mit dem Verzugszinsen-Rechner in Sekunden ermitteln.
Was das für Ihre Mahnpraxis bedeutet
Praktisch heißt das: Bei Geschäftskunden reicht in der Regel das reine Verstreichen der 30-Tage-Frist. Bei Privatkunden lohnt sich ein klarer Verzugshinweis direkt auf der Rechnung — dann greift dieselbe automatische Regel. Genau diese Unterscheidung läuft hier automatisch mit: B2B- und B2C-Rechnungen bekommen unterschiedliche, formal passende Erinnerungs-Formulierungen. Wie Sie eine Erinnerung Schritt für Schritt aufbauen, steht im Beitrag Mahnung schreiben als Handwerker.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei größeren oder strittigen Forderungen empfiehlt sich der Rat einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.
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Geschrieben von den Machern von Rechnungsstube — dem Rechnungsprogramm für Handwerksbetriebe: Rechnungen und E-Rechnungen im Browser, offene Posten im Blick, und genau eine automatische Erinnerung, wenn eine Rechnung liegen bleibt.